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Inhaber: Otto Paus
Firma: Weinhaus Otto Paus
Adresse: Konrad-Duden-Straße 1
Ort: 46485 Wesel
Telefon: 0281/66388
Fax: 0281/66389
Internetadresse: www.weinhaus-paus.de
Gerichtsstand: Wesel
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 130 5096 0706 215711 0205
Handelsregister: Wesel HRA 55
AGB:
I. Geltung
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. 2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Erteilung der Rechnung wirksam. 2. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, E-Mails, Internetseiten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Preise oder sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
III. Preise
1. Die Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 2. Die Preise verstehen sich exklusive der Verpackung. Es sei denn, dies wird ausdrücklich von uns gesagt. 3. Für Geschenksendungen sind postversandfertige Geschenkkartons vorrätig, die zum Listenpreis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet werden. 4. Die Rücknahme der Verpackung ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. 5. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis brutto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 6% zu erheben.
IV. Lieferung
1. Versandkosten je 24 Flaschen 9,95 € Preisbeispiele: Bis 24 Flaschen 9,95 € Bis 48 Flaschen 18,90 € Bis 72 Flaschen 27,85 € 2. Alkoholabgabe unter 18 Jahren nicht gestattet.
V. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Weinhaus Otto Paus Konrad-Duden-Straße 1 46485 Wesel Telefaxnummer: 0281/66389
E-Mail-Adresse:
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Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
VI. Lieferzeiten
1. Die Angaben von Lieferterminen oder -fristen ist unverbindlich und gilt nur annähernd, es sei denn, dass eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben wurde. 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten- haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen. 4. Ein dem Käufer oder uns zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich grundsätzlich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen im Rahmen der Gesamtleistung für den Käufer zumutbar sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrage berechtigt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne der § 1 bis 6 HGB ist, wobei das Rücktrittsrecht nur dann zulässig ist, wenn wir auch innerhalb der Nachfrist schuldhaft die Lieferung nicht ausführen. Nicht-Kaufleute können vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für sie kein Interesse hat. Schadensersatzansprüche stehen ihnen nur zu, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich der Anspruch auf maximal 5% des Rechnungswertes der Lieferungen und Leistungen, für die wir in Verzug gesetzt sind.
VII. Versand
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung - bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu Einlösungsämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer aus gezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere jeweilige Saldoforderung. 2. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung derart, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind. Bei Be- und Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Be- und Verarbeitung. Für die Be- und Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer bereits jetzt verpflichtet, den Forderungsübergang seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. 4. Übersteigt der Rechnungswert unserer Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. 5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns unverzüglich benachrichtigen. 6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt- soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrage vor.
IX. Zahlung und Verrechnung
1. Bei Barverkäufen ist der Kaufpreis grundsätzlich sofort bei Empfang der Ware in bar zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu entrichten. 2. Ein Skontoabzug ist nur bei besonderen Vereinbarungen zulässig. Ist danach ein Skontoabzug innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Frist zulässig, darf nur der ausgewiesene Skontobetrag abgesetzt werden. Höhere Skontoabzüge, die nicht vereinbart wurden, werden nicht akzeptiert. Bei Überschreiten der Skontofristen werden gekürzte Skontobeträge nachgefordert. 3. Zahlungen sind nur dann mit schuldtilgender Wirkung geleistet, wenn sie entweder unmittelbar an uns oder an unsere mit Inkassovollmacht versehenen Beauftragten oder durch Gutschrift auf unsere Postgiro- oder Bankkonten erfolgt sind. 4. Zahlungen durch Schecks erfolgen nur erfüllungshalber und stets vorbehaltlich des Eingangs und mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber herein, wobei wir Skontoabzug nicht gewähren. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. 5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Käufer über die Art der erfolgten Rechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 6. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. 7. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Bekannt werden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. In solchem Fall sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsstellung auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind außerdem berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen. 8. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
X. Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
XI. Teilnichtigkeit
1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. 2. Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen, die gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam sein sollen, bleiben gleichwohl Kaufleuten gegenüber wirksam.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
XIII.Datenschutz
Wir sind befugt, Daten des Käufers im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen zu verarbeiten und zu verwenden.
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